Springe zum Hauptinhalt

Haftungsausschluss

Teilnahmebedingungen

Berlin - Leipzig 2024

Präambel

Für die Teilnahme am Berlin - Leipzig 2024 gelten nachfolgende AGB/Teilnahmebedingungen, die jede*r Teilnehmer*in bei der Anmeldung automatisch anerkennt. Es sei klargestellt, dass es sich bei Berlin - Leipzig 2024 nicht um eine organisierte Radtour handelt, sondern in erster Linie um eine Radveranstaltung, auf der ein*e Radfahrer*in eine vorgegebene Distanz aus eigenen Kräften ohne fremde Hilfe zurücklegt. Vorgegeben werden Strecke und Kontrollpunkte sowie der Zeitraum der Veranstaltung.

1. Organisation

1) Berlin - Leipzig ist eine Radveranstaltung unter der gemeinsamen Verantwortung von Steppenwolf eV, Roter Stern Leipzig eV, Roter Stern Berlin eV, Mühlenbrevet, Bikebash144

2) Anschrift

2. Teilnahmebedingungen/ Inhalt der Veranstaltung

2.1 Inhalt der Veranstaltung

Berlin - Leipzig 2024 ist eine Fahrradlangstreckenprüfung. Die Teilnehmer*innen bewältigen eine festgelegte Kilometeranzahl nach eigener Krafteinteilung und ohne fremde Hilfe. Der örtliche und zeitliche Beginn, das örtliche und zeitliche Ende sowie mehrere Zwischenstopps („Kilometerkontrollpunkte“) der Langstreckenprüfung werden von den Organisator*innen vorab bereitgestellt und kommuniziert.

2.2 Allgemeine Teilnahmebedingungen

1) Mit der Teilnahme am Berlin - Leipzig 2024 erkennen die Teilnehmer*innen diese AGB/Teilnahmebedingungen an. Alle Teilnehmer*innen sind verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser AGB/Teilnahmebedingungen vertraut zu machen und ihren Inhalt zu befolgen. Die von den Teilnehmer*innen garantieren, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben zu den Personen richtig und vollständig sind.

2) Es handelt sich um eine private Ausfahrt, deren Teilnahme auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko erfolgt. Die Teilnehmer*innen werden nicht aufgrund ihrer Höchstgeschwindigkeit bewertet, sondern an der Leistung, die festgesetzte Entfernung zurückzulegen.

3) Für die Organisation der Rahmenbedingungen (Beginn-, Zwischen-, Endpunkt/e) dieser privaten Fahrradausfahrt entrichten die Teilnehmer*innen eine Unkostenpauschale (Teilnahmegebühr).

4) Mit Anmeldung und Zahlung der Teilnahmegebühr ist die Anmeldung verbindlich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht. Die Teilnahme ist personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar.

5) Eine Haftpflichtversicherung bei den Teilnehmer*innen wird vorausgesetzt.

6) Es handelt sich bei der privaten Veranstaltung Berlin-Leipzig 2024, um eine Freiluftveranstaltungen, die den Witterungseinflüssen (Wetter etc.) ausgesetzt ist. Die Teilnehmer*innen nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter die Verhältnisse vor Ort nicht immer beeinflussen kann und behält sich vor, aus berechtigten Gründen (z.B. Streckenführung) Anpassungen unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer*innen vorzunehmen.

2.3 Straßenverkehrsregeln

Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten, insbesondere offizielle Ausschilderungen zu beachten und vorhandene Radwege zu benutzen. Bei Missachtung werden die Teilnehmer*innen von der Langstreckenprüfung sofort ausgeschlossen.

2.4 Verkehrstauglichkeit des Fahrrads

Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, das Fahrrad nach den gesetzlichen Bestimmungen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auszurüsten (insofern notwendig) und für die Verkehrstauglichkeit zu sorgen. Auf die besonderen Bestimmungen zur Beleuchtung von Renn- und Gravelrädern wird hingewiesen.

2.5 Helmpflicht

Es besteht eine Helmpflicht.

2.6 Warnwestenpflicht

Bei Eintritt der Dunkelheit ist eine Warnweste zu tragen.

2.7 körperliche Voraussetzungen

Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, die Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Es dürfen nur Personen teilnehmen, welche sich uneingeschränkt körperlich dazu in der lage fühlen und die Tragweite des Risikos erkennen können. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate zu ziehen. Die Organisator*innen übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer*innen. Mit dem Antritt der Fahrradlangstreckenprüfung erklären die Teilnehmer*innen verbindlich, dass gegen deren Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

2.8 Mindestalter

Die Teilnehmer*innen müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sein.

3. Haftung

3.1 Einbindung Teilnahmebedingungen

Mit Abschluss einer verbindlichen Online-Anmeldung, d. h. das zusenden der persönliche Daten, bestätigen die Teilnehmer*innen, dass sie die Teilnahmebedingungen/AGB zur Kenntnis genommen und ausdrücklich akzeptiert haben. Einer gesonderten Einwilligung bedarf es nicht. Die Teilnehmer*innen willigen gleichzeitig damit ein, dass die im Wege der Anmeldung gemachten personenbezogenen Daten zum Zweck der Veranstaltungsabwicklung und Teilnahme gespeichert und verarbeitet werden.

3.2 Risiko

1) Die Teilnahme an der Fahrradlangstreckenprüfung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer*innen wissen das und sind sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Radsportarten verbunden sind.

2) Die Teilnehmer*innen erkennen an, dass mit dem Anstreben besonderer sportlicher Leistungen ein Risiko verbunden ist. Die Teilnehmer*innen akzeptieren für sich, dass mit der Ausübung deren Leben und die körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jede Person im Bereich der Fahrradlangstreckenprüfung, insbesondere aufgrund von Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, ggf. Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen.

3.3 Haftung

1) Die Haftung der Organisator*innen sowie deren Angestellten, Mitarbeiter*innen und/oder Mitglieder sowie freiwilliger Helfer*innen und aller anderen Personen/Institutionen, die mit der Organisation der Fahrradlangstreckenprüfung in Verbindung stehen sowie der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aller hier genannten Personen und Institutionen wird, sofern gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

2) Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ebenso soll die Haftung nicht eingeschränkt werden, sofern eine Haftungs zwecks Betruges oder Falschdarstellung oder kraft Gesetzes z.B. Produkthaftungsgesetz übernommen werden muss.

3.4. Höhere Gewalt

1) Wird die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die die Organisation nicht zu vertreten hat abgesagt oder abgebrochen, so ist die Organisation von seinen Verpflichtungen befreit und haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmer*innen aus diesen Grund entstehen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten).

2) Eine Erstattung von Teilnahmegebühren in den vorgenannten Fällen ist ausgeschlossen. Bei einer Änderung des Veranstaltungsortes und/oder -zeitpunktes sind die Teilnehmer*nnen berechtigt, die neu angesetzte Veranstaltung zu besuchen.

3.5 Informationspflicht

Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, alle Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.

3.6 Rücktritt

Ein Rücktritt mit anschließender Erstattung ist in keinem Fall möglich. Ist eine Person verhindert, an der Veranstaltung teilzunehmen, ist es möglich, die Teilnahme auf eine andere Person zu übertragen

3.7 Unmöglichkeit

Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haften die Organisator*innen nur, wenn ihnen das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.

3.8 Ausrüstung und Bekleidung

Die Organisator*innen übernehmen keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung der Teilnehmer*innen. Die Teilnehmer*innen müssen daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.

3.9 Datenspeicherung und -veröffentlichung

Die Teilnehmer*innen erklären sich einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten von den Organisator*innen und/oder dessen Dienstleistern maschinell gespeichert und in der Teilnehmer*innen- und Ergebnisliste (Absolvieren der Langstrecke) u. a. im Internet veröffentlicht werden dürfen, sowie auch Fotos, die während der Veranstaltung gemacht sind. Ausdrückliche Einwände sind den Organisator*innen bei der Anmeldung zu melden.

4. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel

1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Organisator*innen und Teilnehmer*innen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Sollten einzelne Klauseln der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine regelungsbedürftige Lücke ergeben, so sind die Teilnahmebedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen führen, um die unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem dokumentierten wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.

3) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.